Kategorie:Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Während Berufsunfähigkeit bereits ab 50 Prozent Minderung der Arbeitskraft gegeben ist, liegt eine Erwerbsunfähigkeit erst dann vor, wenn die versicherte Person keiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann (100 Prozent Berufsunfähigkeit, nicht nur im bisher ausgeübten, sondern in jedem Beruf). Die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet eine Rentenzahlung unter dieser Leistungsvoraussetzung und stellt damit eine Art Großschadens-Risikoversicherung dar. Der Beitrag für eine solche Versicherung ist deutlich günstiger als für eine Berufsunfähigkeitsversicherung.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...

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