Kategorie:Pflegeversicherung

Seit dem 1. Januar 1995 besteht die Pflegeversicherung als Pflichtversicherung, unterteilt in die soziale oder gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung (GPV) der Krankenkassen und die private Pflege-Pflichtversicherung (PPV) der privaten Krankenversicherer.

Die Versicherungspflicht richtet sich nach dem Grundsatz: Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung.

Sie deckt auch nur einen Teil der Pflegekosten ab. Die Leistungen sind zwischenzeitlich auch nicht der Entwicklung der Pflegekosten angepasst worden.

Gründe für die sich verschlechternde Situation der Pflegepflichtversicherung sind insbesondere

  1. die steigende Zahl der Pflegebedürftigen bei zunehmender Alterung der Gesellschaft infolge rückläufiger Geburtenraten bei gleichzeitig steigender Lebenserwartung und
  2. die steigenden Kosten für die Pflege verursacht durch den weiteren medizinischen Fortschritt.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Es handelt sich nur um ein Auszug, weitere Informationen können im „Versicherungs & Finanz Office professional“, nachgelesen werden. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...

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