Kinderunfallversicherung (Private Unfallversicherung)

Vertragsform der Unfallversicherung, die für Kinder bis zum 16. Lebensjahr abgeschlossen werden kann. Sie sieht zum einen günstigere Prämiensätze, zum anderen bessere Leistungen – zum Beispiel Einschluss von Vergiftungen – vor. Die Unfallversicherung wird außerdem bei Tod des Versicherungsnehmers – zum Beispiel eines Elternteils – beitragsfrei bis zum 18. Lebensjahr des versicherten Kindes fortgeführt.

Mit der Volljährigkeit des versicherten Kindes wird die Kinderunfallversicherung auf den Erwachsenentarif umgestellt, entweder zu erhöhten Prämien oder reduzierten Leistungen.


Beispiel:

Eine Kinderunfallversicherung weist folgende Leistungen, Beitragssätze und Beiträge auf:

Unfallinvalidität 50.000 EUR, 0,75 Promille, Beitrag 37,50 EUR

Unfalltod 10.000 EUR, 0,60 Promille, Beitrag 6,00 EUR

Der Erwachsenentarif sieht für die gleichen Leistungen einen Beitragssatz von 1,30 Promille für Unfallinvalidität beziehungsweise 1,00 Promille für Unfalltod vor. Mit der Volljährigkeit erhält die versicherte Person folgendes Angebot:

Unfallinvalidität 50.000 EUR × 1,30 Promille = 65 EUR Beitrag

Unfalltod 10.000 EUR × 1,00 Promille = 10 EUR Beitrag

Alternativ:

Unfallinvalidität alter Beitrag 37,50 EUR : 1,30 Promille × 1.000 = 28.846 EUR neue Versicherungssumme

Unfalltod alter Beitrag 6,00 EUR : 1,00 Promille × 1.000 = 6.000 EUR neue Versicherungssumme

Anbieter

Produkte zum Artikel finden Sie im Tarifkompass

Weiterführende Links

Familienunfallversicherung (Private Unfallversicherung)


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...