Kollektivversicherung (Private Krankenversicherung)

Form der Gruppenversicherung (PKV) in der privaten Krankenversicherung. In einem Vertrag werden mehrere Personen zu gleichen Bedingungen versichert. Vertragspartner ist der Versicherungsnehmer (z.B. Arbeitgeber), der allein über die Vertragsgestaltung (Abschluss, Kündigung) entscheiden kann. Die Mitglieder des Kollektivs profitieren durch vergünstigte Konditionen.

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Gesundheitsfragen (PKV)

Gruppenversicherung

Private Krankenversicherung (PKV)


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...