Kompositversicherung

Oberbegriff für alle Versicherungszweige, die ein Schaden-/Unfall-Versicherungsunternehmen betreiben darf, die also keine Lebens-, Kranken- oder Rechtsschutzversicherung sind. Beispielsweise unterscheiden die "Grundsätze zur Errechnung der Höhe des Ausgleichsanspruchs (§ 89b HGB)" nach den Versicherungszweigen:


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...