KonTraG

Das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmen (KonTraG) verpflichtet die gesetzlichen Vertreter von Unternehmen, u. a. ein angemessenes Risiko-Management-System und ein internes Überwachungssystem im Unternehmen einzurichten. Ziel und Zweck der Regelungen ist es, Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, möglichst frühzeitig zu erkennen. Das KonTraG ist somit auch im Hinblick auf den Abschluss von betrieblichen Versicherungen von Bedeutung.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...