Kontenklärung (Gesetzliche Rentenversicherung)

Im Kontenklärungsverfahren klärt der Rentenversicherungsträger das gesamte Versicherungskonto. Hierbei kann es erforderlich sein, eventuelle Lücken in den Versicherungsbiografien zu schließen. Denn nicht alle Zeiten werden oder wurden maschinell übermittelt. Zum Beispiel müssen Zeiten der Schulausbildung oder Kindererziehungszeiten beantragt und nachgewiesen werden.

Stellen Sie daher frühzeitig einen Antrag auf Kontenklärung, um später einen nahtlosen Übergang in eine Rentenzahlung zu gewährleisten.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de