Krankenhaustagegeldversicherung (Private Krankenversicherung)

Leistungsart der Privaten Krankenversicherung (PKV). Sie leistet bei Krankenhausaufenthalten pro Tag das vereinbarte Tagegeld. Damit kann der Versicherte zusätzliche Kosten abdecken, die ihm im Krankenhaus entstehen (Beispiel: Zuzahlungen des gesetzlich Versicherten, Verpflegung, Telefon) oder Mehraufwendungen, die privat (Beispiel: Kinderbetreuung) oder im Betrieb (Beispiel: Stellvertretung) entstehen.

Der privat Versicherte kann beim Verzicht auf Wahlleistungen im Krankenhaus ein Krankenhaustagegeld als Ausgleich erhalte.

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Krankentagegeldversicherung (Private Krankenversicherung)


Quellenhinweis:: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...