Krankenhauszusatzversicherung (Private Krankenversicherung)

Es werden Restkostentarif und Wahlleistungstarif voneinander unterschieden. Beim Restkostentarif werden alle Kosten – auch mögliche höhere Tagespflegesätze des weit entfernten Klinikums - voll durch die PKV erstattet.

Bei der Krankenzusatzversicherung mit Wahlleistungstarif hingegen werden explizit die Kosten für den Zuschlag für das Ein- oder Zweibettzimmer und die Kosten für die Chefarztbehandlung übernommen.


Quellenhinweis:: Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 2006).