Kurkostenbeihilfe (Private Unfallversicherung)

Bis zur vereinbarten Summe werden Kosten übernommen, wenn die versicherte Person nach einem Unfall innerhalb von drei Jahren eine Kur zur Erholung von den Unfallfolgen antritt und die Kosten nicht von einem gesetzlichen Unfallversicherer übernommen werden. Der Versicherte muss nachweisen, dass die Kur medizinisch notwendig ist und in Zusammenhang mit dem Unfall steht.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...