Lawinen

Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen einschließlich der bei ihrem Abgang verursachten Druckwelle.

In der Sturmversicherung sind Schäden durch Lawinen ausgeschlossen (Abschnitt A § 4 a) AStB 2008; Abschnitt A § 3 Abs. 4 a) VGB 2008; Abschnitt A § 4 Abs. 3 VHB 2008). Hierfür kann eine Versicherung gegen Elementarschäden aufkommen.

Siehe zum Beispiel § 8 der Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden – BWE 2008).

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Sturm


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...