Leumund

Anforderung an Versicherungsvermittler, dass sie weder privat noch gewerblich straffällig sein dürfen, um Verbraucher vor ungeeigneten Personen zu schützen. Versicherungsunternehmen waren schon immer aufsichtsrechtlich gehalten, den guten Leumund der Personen zu überprüfen, mit denen sie gleich in welchem Rechtsverhältnis im Versicherungsvertrieb zusammenarbeiten.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...