Mehrfachagent

Versicherungsvertreter, der für mehrere Versicherungsunternehmen tätig werden darf. Als "unechter Mehrfachagent" wird auch der Konzernvertreter bezeichnet, der eigentlich ein Ausschließlichkeitsvertreter ist, aber mehrere Vertretungsverträge mit den Unternehmen eines Konzerns unterhält.

Der echte Mehrfachagent hingegen arbeitet mit konkurrierenden Versicherern zusammen und tritt deshalb gegenüber dem Kunden eher wie ein Makler auf. Darin liegt jedoch eine besondere Problematik, besonders angesichts des neuen Versicherungsvermittlerrechts. Nach dem geplanten, neuen § 42a VVG gilt auch derjenige Versicherungsvermittler als Makler, der gegenüber dem Kunden den Anschein erweckt, er erbringe seine Leistungen als Makler. Die in der Vergangenheit durchaus nicht seltene Vermischung der beiden Tätigkeiten als Makler und als Mehrfachagent ist so in Zukunft nicht mehr statthaft.

Mehrfachagenten werden noch deutlicher als bisher schon ihre Kunden zu Beginn des Beratungsgesprächs über ihren Rechtsstatus und die damit verbundenen Konsequenzen für die Produktauswahl aufklären müssen. Insbesondere sind dabei alle Anzeichen zu vermeiden, die vom Kunden als Beleg einer Maklertätigkeit missverstanden werden können. Dazu gehören unter anderem Selbstdarstellungen mit Begriffen wie "unabhängig", "objektiv" oder Hinweise auf eine "freie Auswahl der am Markt verfügbaren Angebote".


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...