Mehrherrigkeit

Eine sog. Mehrherrigkeit liegt vor, wenn auf einem Grundstück voneinander unabhängige Gewerbe oder Betriebe mit verschiedenen Eigentümern oder Pächtern vorhanden sind. Sie hat Auswirkungen auf die Risikobeurteilung, wobei außer den von den fremden Betrieben auf den Betrieb des Versicherungsnehmers ausstrahlenden betriebsbedingten Gefahren infolge der engen räumlichen Verbindung aus vielerlei Gründen zusätzliche, insbesondere subjektive Risiken vorliegen können.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...