Die Grundsumme einer vereinbarten Invaliditätsleistung kann durch eine Mehrleistungsklausel gesteigert werden, um die versicherte Person bei besonders hohen Invaliditäten finanziell besser zu stellen. Typisch ist die Mehrleistung ab 90 Prozent, bei der die aus der Grundsumme berechnete Leistung ab 90 Prozent Invaliditätsgrad verdoppelt wird.
Vereinbarte Invaliditätsleistung: 100.000 EUR
Invaliditätsgrad 50 % = 50.000 EUR Leistung
Invaliditätsgrad 80 % = 80.000 EUR Leistung
Invaliditätsgrad 90 % = 180.000 EUR Leistung
Invaliditätsgrad 100 % = 200.000 EUR Leistung
Gliedertaxe (Private Unfallversicherung)
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...