Mietverlustversicherung

Versicherung gegen Mietausfall auf Basis der Allgemeinen Bedingungen für die Mietverlustversicherung (ABM 99). Der Mietverlust ist in den Bedingungswerken AFB, AERB, AWB und AstB 87 nicht mitversichert.

Basis für Schadenersatz und Prämienberechnung ist der Jahresmietwert einschließlich fortlaufender Kosten (Bruttojahresmietwert) bzw. der ortsübliche Jahresmietwert, wenn der Eigentümer das Objekt selbst bewohnt bzw. seinen Betrieb dort unterhält. Auf die Prämienberechnung hat außerdem die Feuerklasse der im Gebäude vertretenen Betriebsart Einfluss. Der Mietverlust wird standardmäßig bis zur Wiederherstellung der Benutzbarkeit, längstens jedoch bis 12 Monate, bei besonderer Vereinbarung auch darüber hinaus bis zu 24 Monate ersetzt.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...