Mindestbeitrag (Gesetzliche Rentenversicherung)

Der Mindestbeitrag zur Rentenversicherung beträgt monatlich seit 1.1.2007 79,60 Euro.

Er wird ermittelt, indem 400 Euro mit dem jeweiligen Beitragssatz vervielfältigt werden.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de