Mindestversicherungssummen

In der Pflichtversicherung beträgt die Mindestversicherungssumme 250.000 EUR je Versicherungsfall und 1 Mio. EUR für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Höhere Summen können festgelegt werden, z. B. in der Kfz-Haftpflichtversicherung durch das Pflichtversicherungsgesetz (§ 114 VVG).


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...