Musikinstrumentenversicherung

Spezialversicherung mit Elementen der Hausrat-, Transport- und Kaskoversicherung für Musikinstrumente, die teilweise hohe Einzelwerte erreichen können. Versichert werden Transport, Transportmittelunfall, Diebstahl, Abhandenkommen, Veruntreuung, Unterschlagung, Raub, räuberische Erpressung, Vertauschen, Liegenlassen, Brand, Blitz, Explosion, Wasser und elementare Ereignisse (Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Musikinstrumenten - AVB Musikinstrumente).

Ausgeschlossen bleiben Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlung des Versicherungsnehmers oder dessen Beauftragten, bereits vor Vertragsabschluss vorhandene Mängel, Krieg und innere Unruhen, Kernenergie, mut- und böswillige Beschädigung sowie Veruntreuung durch Familienangehörige und grundsätzlich auch Abnutzung, die allerdings bei hochwertigen Instrumenten gesondert wieder einschließbar ist.

Über die allgemeinen Sicherheitsvorschriften hinaus gibt es noch besondere für den schonenden Transport der Instrumente zu beachten.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...