Nachversicherung (Gesetzliche Rentenversicherung)

Eine Nachversicherung ist durchzuführen, wenn ein Beamter aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet, ohne dass er eine Versorgung erhält. Die Behörde hat für die Zeit, in der der Beamte versicherungsfrei war, Pflichtbeiträge nachzuzahlen.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de