Neuerungen (AHB)

Die gesetzlichen Änderungen durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz sowie das Gesetz zur Änderung schadenersatzrechtlicher Vorschriften aus dem Jahr 2002, erforderten auch eine Reformierung und Modernisierung der AHB. Diese erfolgten in 2004 und in 2006. Die folgenden Erläuterungen beziehen sich auf die AHB 2006.

Deren hauptsächliche Neuerungen sind:

Gestrichen wurden,

Außerdem ist eine Neuordnung der Ausschlusstatbestände, mit Aufhebung der bisherigen Trennung von „abdingbaren“ (§ 4 Ziff. I) und „nicht-abdingbaren“ (§ 4 Ziff. II) Ausschlusstatbeständen erfolgt.