Normalbetriebsschäden

Mit Normalbetriebsschäden umschreibt man die Verursachung von Schäden im Umweltbereich infolge des bestimmungsgemäßen Betriebs einer Anlage. Normalbetrieb ist der Betrieb, bei dem die bestehenden öffentlich- rechtlichen Betriebspflichten eingehalten werden, wie sie insbesondere im Genehmigungsverfahren behandelt worden sind. Den Gegensatz dazu bildet der Störfall bzw. die Verursachung eines Schadens infolge einer Störung des Betriebes. An beide Vorgänge knüpfen unterschiedliche haftungs- und versicherungsrechtliche Konsequenzen an.


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