Nutzfeuer

Als Nutzfeuer gilt ein Feuer, das sich in seinem bestimmungsgemäßen Herd befindet und darin verbleibt, das also nicht die Kriterien eines Brandes (Schadenfeuer) erfüllt.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...