Obliegenheiten nach Vertragsschluss

Die wichtigste Obliegenheit des Versicherungsnehmers ist es, die Risikoverhältnisse, die dem Versicherer bei Vertragsschluss bekannt waren, nicht nachhaltig zu verändern (Gefahrstandspflicht), also insbesondere keine Gefahrerhöhung vorzunehmen ohne Zustimmung des Versicherers sowie solche Veränderungen unverzüglich anzuzeigen.

Weitere Obliegenheiten sind teilweise in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt, beispielsweise die Führerscheinklausel und das Verbot von Fahrten unter Alkoholeinfluss in der Kraftfahrt- und Verkehrsrechtsschutzversicherung oder die Einhaltung bestimmter Sicherheitsvorschriften in der Sachversicherung.

Rechtsfolgen einer Verletzung der Obliegenheiten nach Vertragsschluss sind:

Nach dem neuen VVG, das seit dem 1.1.2008 für Neuverträge und ab dem 1.1.2009 auch für Bestandsverträge gilt, ändern sich die Rechtfolgen bei Obliegenheitsverletzungen des VN. So ist der Versicherer durch den Wegfall des Alles-oder-Nichts-Prinzips auch bei grober Fahrlässigkeit leistungspflichtig, kann die Leistung jedoch je nach Verschuldensgrad kürzen (Quotelung).

Weiterführende Links

Obliegenheiten (Versicherungsvertrag)


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...