PHV: Einfamilienhaus

Der Versicherungsnehmer hat Versicherungsschutz als Inhaber eines im Inland gelegenen Einfamilienhauses (Abschnitt 1.3 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung). Daneben besteht auch Versicherungsschutz als Inhaber von im Inland gelegenen Wohnungen, Sondereigentum an einer Wohnungseigentumsanlage, Ferienwohnungen oder eines Wochenendhauses/Ferienhauses. Bedingung ist regelmäßig, dass sie ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden.

Versichert ist dabei die Haftung


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...