PHV: Ungewöhnliche Beschäftigung

Der Versicherungsnehmer hat keinen Versicherungsschutz für Risiken in Zusammenhang mit ungewöhnlichen oder gefährlichen Beschäftigungen (Abschnitt 1 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung). Diese würden die Kalkulierbarkeit der Privathaftpflichtversicherung gefährden und sind deshalb separat zu versichern.

Betätigung als Jäger, Teilnahme an Autorennen.

Weiterführende Links

Private Haftpflichtversicherungen (PHV)


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...