In der Privathaftpflichtversicherung sind volljährige Kinder nach den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung mitversichert, sofern sie unverheiratet sind bzw. nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und einen Grund- oder freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst (nicht: Zeitsoldat) ableisten. Die Wehrdienstzeit muss entweder direkt im Anschluss an die Schulausbildung oder während oder nach einer direkt an die Schulausbildung anschließenden Berufsausbildung erfolgen.
Versicherungsschutz in der Wehrdienstzeit besteht:
Schule – Wehrdienst – Ausbildung
Schule – Ausbildung – Wehrdienst
Schule – Studium – Wehrdienst
Schule – Studium/Ausbildung (Unterbrechung) – Wehrdienst – Studium/Ausbildung (Fortsetzung)
Versicherungsschutz in der Wehrdienstzeit besteht nicht:
Schule – Ausbildung – Studium – Wehrdienst
Schule – Studium – Referendariat – Wehrdienst
Schule – Sabbatjahr (z.B. für eine Weltreise) – Wehrdienst
Heirat – Wehrdienst
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...