Pauschalbeitrag (Gesetzliche Rentenversicherung)

Für geringfügig entlohnte Beschäftigte zahlt der Arbeitgeber pauschal 13 Prozent zur Krankenversicherung für in der gesetzliche Krankenversicherung versicherte Personen und 15 Prozent zur Rentenversicherung.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de