Die BU-Rente wird pauschal gezahlt, wenn der Kunde in dem versicherten Beruf zu mindestens 50% berufsunfähig ist. Das bedeutet konkret: Keine Leistung bei einer diagnostizierten Berufsunfähigkeit von weniger als 50%. Und 100% der vereinbarten Rente zzgl. der BU-Beitragsbefreiung ab 50% BU.
Abbildung 17: Staffel- versus Pauschalregelung
Quellenhinweis:: Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 03.2006).