Pauschalversicherung

In der Elektronikversicherung und der Maschinenversicherung mögliche Vertragsform, bei der alle elektronischen Geräte bzw. alle Maschinen und Anlagen eines Betriebes pauschal versichert gelten im Gegensatz zur Einzeldeklaration, bei der eine bestimmte, im Versicherungsschein genau bezeichnete Anlage oder Maschine als versichert gilt.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...