Persönliche Entgeltpunkte (Gesetzliche Rentenversicherung)

Die persönlichen Entgeltpunkte geben das Arbeitsleben des Versicherten wieder. Für ihre Ermittlung sind zu berücksichtigen:

Die Summe dieser Entgeltpunkte ist mit dem Zugangsfaktor zu vervielfachen. Das Ergebnis sind die persönlichen Entgeltpunkte.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de