Pferde

Der Versicherungsnehmer hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz als Halter oder Hüter eigener Pferde (Abschnitt 1.8 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung – BBR PHV). Dieses Risiko ist nur über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung versicherbar.

Als Reiter genießt er allerdings Versicherungsschutz bei der Benutzung fremder Pferde. In jedem Fall ausgeschlossen bleiben aber die Haftpflichtansprüche des Pferdehalters oder -eigentümers (Abschnitt 1.8 BBR PHV) sowie die Teilnahme an Pferderennen (§ 4 Abs. 1 S. 4 AHB).


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...