Pflegegeld (Pflegeversicherung)

In der Sozialen Pflegeversicherung kann alternativ zur Sachleistung ein Pflegegeld oder eine Kombination aus beiden Leistungsarten beansprucht werden. In der privaten Pflegeversicherung ist die Geldleistung der Regelfall.

Das Pflegegeld wird für die häusliche Pflege gezahlt, die entweder Angehörige oder vom Pflegebedürftigen selbst eingesetzte Pflegedienste erbringen. Es wird je nach Pflegestufe bis zu folgender Höhe erbracht:

Für die stationäre Pflege in der Privaten Pflegeversicherung gelten die unter Sachleistungen genannten Beträge gleichermaßen.

Ist die pflegende Person durch Urlaub oder Krankheit oder aus anderen Gründen nicht zur Pflege in der Lage, können die Sachleistungen in Anspruch genommen werden.

Außerdem muss regelmäßig (halbjährlich bzw. bei Pflegestufe III vierteljährlich) eine Beratung vor Ort durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung wahrgenommen werden.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...