Pflichtversicherung (Gesetzliche Rentenversicherung)

Arbeitnehmer, die eine abhängige Beschäftigung ausüben sind bis auf wenige Ausnahmen in der Rentenversicherung pflichtversichert. Selbständige Unternehmer werden dagegen überwiegend nicht von der Versicherungspflicht erfasst.

Die Pflichtversicherung kann weder schriftlich noch mündlich ausgeschlossen werden.

Über Fragen der Versicherungspflicht entscheidet die Krankenkasse. Gegen die Entscheidung ist der Widerspruch und bei Ablehnung des Widerspruchs die Klage vor dem Sozialgericht möglich.

Pflichtversichert sind in der Rentenversicherung außerdem im Wesentlichen:


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de