Policenmodell VVG alt § 5a

Das Modell sieht vor, dass der Kunde die Verbraucherinformationen nach § 10a VAG erst nachträglich mit der Police zugesandt erhält, aber ein besonderes Widerspruchsrecht. Das Modell ist nach neuem VVG nicht mehr zulässig.

Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung des Rudolf Haufe Verlages, der uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.haufe.de (Stand des Originaltextes 01.2008).