Prämienstundung

Auf Antrag des VN kann das Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum (regelmäßig ein bis zwei Jahre) eine Prämienstundung gewähren. Voraussetzung hierfür ist, dass die Versicherung bereits einen Rückkaufswert aufweist. Der mögliche Stundungszeitraum richtet sich danach, für welche Zeit der Rückkaufswert die Prämie einschließlich Stundungszinsen deckt. Der Versicherungsschutz wird in voller Höhe aufrechterhalten. Nach Ablauf der Stundung sind die gestundeten Prämien einschließlich Zinsen nachzuzahlen, oder es wird eine Vorauszahlung auf die Versicherungsleistung zum Ausgleich der Rückstände gewährt.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...