Private studentische Krankenversicherung (Private Krankenversicherung)

Tarifart der Privaten Krankenversicherung (PKV).

Studenten sind bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters versicherungspflichtig, maximal bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Danach können sie entweder freiwillig in der GKV verbleiben, wenn sie zuvor ununterbrochen zwölf Monate lang dort versichert waren, oder alternativ eine private Krankenversicherung abschließen.

Studenten zahlen einheitliche Beiträge in bestimmten Altersstufen. Gegen zusätzlichen Beitrag können Ehegatten und Kinder mitversichert werden, soweit diese nicht über eigene Ansprüche an die Gesetzliche Krankenversicherung verfügen.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...