Pro rata temporis

Taggenaue Prämienabrechnung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung. Beispiel: Jahresprämie 300 Euro, im Voraus bezahlt, der Vertrag endet vorzeitig z.B. durch Schadenkündigung nach drei Monaten. Der Versicherer ist zur Rückzahlung von 300 Euro : 12 Monate x 3 Monate = 225 Euro verpflichtet.

Siehe auch:


Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung des Rudolf Haufe Verlages, der uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.haufe.de (Stand des Originaltextes 01.2008).