Produktinformationsblatt

Der Versicherer hat seinen Vertragsinformationen ein Produktinformationsblatt voranzustellen, in dem die wichtigsten Vertragsinformationen übersichtlich zusammengefasst werden sollen, neben der Art des Vertrags, Leistungsbeschreibung und Prämie auch Hinweise auf Leistungs- und Risikoausschlüsse, auf Obliegenheiten und deren Rechtsfolgen sowie Fundstellen in den Bedingungen. In der Lebens- und Krankenversicherung sind die Abschluss- und Vertriebs- sowie die sonstigen einkalkulierten Kosten, in der Lebensversicherung die Modellrechnung zu ergänzen. Auf den auszugsweisen Charakter ist besonders hinzuweisen (§ 4 VVG-InfoV-Entwurf 18.6.2007).


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...