Provisionshaftung

Die Abschlussprovision (AP) des Versicherungsvermittlers ist grundsätzlich erst verdient, wenn die vereinbarte Vertragslaufzeit erfüllt wird. Wird ein Vertrag vorzeitig aufgelöst, wird die AP anteilig zurückbelastet. Vertraglich wird die Haftungszeit für nicht verdiente AP in der Regel auf zum Beispiel drei Jahre beschränkt.

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Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...