Provisorische Maßnahmen

Kosten durch provisorische Maßnahmen zum Schutz der versicherten Sachen gelten in den Sachversicherungen als mitversichert (z.B. Abschnitt A § 8 Absatz 2 i) VHB 2008).

Bei einem Einbruch wird die Türverglasung zerstört. Der Versicherungsnehmer lässt eine Spanplatte provisorisch einsetzen.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...