Rückstellung für Beitragsrückerstattung

Die erzielten Überschüsse, die für eine Überschussverteilung verwendet werden, werden abzüglich der Direktgutschrift in die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) eingestellt und von dort mit einer zeitlichen Verzögerung den Versicherungsverträgen gutgeschrieben. Die RfB dienen damit auch zur Glättung der von Jahr zu Jahr schwankenden Überschüsse.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...