Rückwirkung

Betriebsunterbrechung, die dadurch eintritt, dass bei einem Zulieferbetrieb oder einem Abnehmerbetrieb ein Betriebsunterbrechungsschaden im Sinne der FBUB eintritt. Dadurch kann entweder die eigene Produktion ausfallen, weil wichtige Teile fehlen oder weil sich die Abnahme der eigenen Produkte verzögert.

Dieser Schaden ist grundsätzlich nicht in der eigenen Betriebsunterbrechungsversicherung abgedeckt, kann aber durch die Klauseln 8108 (Rückwirkung vom Zulieferer) oder 8113 (Rückwirkung vom Abnehmer) eingeschlossen werden.

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Betriebsunterbrechung


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...