Raub

Raub ist im Regelfall im Rahmen der Einbruchdiebstahl-Versicherung gedeckt.

Die Aneignung von versicherten Sachen unter Anwendung von Gewalt, Nötigung oder Drohung gegen eine versicherte Person mit Gefahr für Leib oder Leben wird als Raub bezeichnet.

Nach den Versicherungsbedingungen liegt Raub vor, wenn

Laut Bedingungen stehen dem Versicherungsnehmer geeignete volljährige Personen gleich, denen er die Obhut über die versicherten Sachen vorübergehend überlassen hat. Das gleiche gilt für geeignete volljährige Personen, die durch den Versicherungsnehmer mit der Bewachung der als Versicherungsort vereinbarten Räume beauftragt sind.