Rauch (Industrieversicherung)

Mitversicherte Gefahr in der Extended Coverage-Deckung.

Rauch muss plötzlich und bestimmungswidrig aus den am Versicherungsort befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen austreten und unmittelbar auf versicherte Sachen einwirken. Ein allmähliches Einwirken gilt nicht als mitversichert (§ 1 Abs. 3c ECB 99).


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...