Rechtsgut

Unter dem Begriff Rechtsgut versteht das BGB das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit oder das Eigentum eines Menschen.


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Verschuldenshaftung


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...