Rechtsschutzversicherung: Nichtselbstständige

Für nicht selbstständig tätige Personen werden die beiden Pakete Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige (§ 25 ARB 2000) sowie Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtschutz für Nichtselbstständige (§ 26 ARB 2000) angeboten, die jeweils verschiedene Leistungsarten enthalten.

Am umfassendsten ist der Privat-, Berufs und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbstständige. Versicherungsschutz besteht für den privaten und beruflichen Bereich des Versicherungsnehmers und seines ehelichen oder im Versicherungsschein genannten nichtehelichen Lebenspartners. Als nicht selbstständig gelten Personen, die keine Einkünfte von mehr als 6.000 EUR jährlich aus selbstständiger oder freiberuflicher Tätigkeit beziehen. Außerdem besteht kein Rechtsschutz für solche Tätigkeiten, sondern sie müssen über einen Rechtsschutz für Selbstständige abgedeckt werden.

Mitversichert sind grundsätzlich Kinder und alle berechtigten Fahrer der Fahrzeuge, die auf den Versicherungsnehmer zugelassen sind bzw. von ihm vorübergehend gemietet wurden.

Weiterführende Links

Arbeitsrechtsschutzversicherung

Beratungs-Rechtsschutzversicherung im Familien- und Erbrecht

Disziplinar- und Standes-Rechtsschutzversicherung

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung im Vertrags- und Sachenrecht

Schadenersatz-Rechtsschutzversicherung

Sozialgerichts-Rechtsschutzversicherung

Steuer-Rechtsschutzversicherung vor Gerichten

Straf-Rechtsschutzversicherung

Verwaltungs-Rechtsschutzversicherung im privaten Bereich


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...