Rechtswahlfreiheit

Gemäß den Regeln des Gemeinschaftsrechts der Europäischen Union zum Internationalen Versicherungsvertragsrecht können die Parteien des Versicherungsvertrages unter bestimmten Voraussetzungen die auf den Versicherungsvertrag anzuwendende nationale Rechtsordnung wählen. Das gilt vor allem für Versicherungsverträge über Risiken aus gewerblicher, bergbaulicher oder freiberuflicher Tätigkeit in mehr als einem EU-Mitgliedsstaat sowie für die Versicherung von Großrisiken.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...