Reiter

Der Versicherungsnehmer hat nach den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung Haftpflichtversicherungsschutz als Reiter eines fremden Pferdes. Die Tierhalterhaftung ist jedoch ausgeschlossen, für eigene Pferde ist sie nur über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abdeckbar.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...