Rentenrechtliche Zeiten (Gesetzliche Rentenversicherung)

Mit dem Oberbegriff "rentenrechtliche Zeiten" werden alle Zeiten zusammengefasst, die sich auf den Rentenanspruch (Erfüllung von Wartezeiten und besonderer versicherungsrechtlicher Voraussetzungen) und die Rentenhöhe auswirken können. Zu den rentenrechtlichen Zeiten gehören:


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de